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Versicherungsrecht

 

Versicherungen sind mit Ausnahme der Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Rettungsanker beim Eintreten eines unerwarteten Ereignisses. Über die Leistungspflichten besteht jedoch häufig Streit. Dies betrifft einerseits den versicherten Umfang und andererseits die Frage, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Dabei bildet neben dem Versicherungsgesetzt der jeweilige einzelne Versicherungsvertrag sowie die Versicherungsbedingungen die Grundlage der vertraglichen Beziehungen. Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer und beurteilen neben der umfassenden rechtlichen Prüfung stets auch die jeweilige Gesamtsituation mit wirtschaftlichem Sachverstand.

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

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  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Feuerversicherung

  • Hausratversicherung

  • Lebensversicherung

  • Unfallversicherung

  • Transportversicherung

  • Wohngebäudeversicherung

  • Krankenversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

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