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Erbrecht

 

In der Schweiz werden jedes Jahr Vermögenswerte im Umfang von mehreren Milliarden Franken vererbt. Die sorgfältige Auseinandersetzung mit der Verteilung eigener materieller Güter und etwaiger Ansprüche im Erbfall sind damit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Unser Ziel ist es, Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer möglichst frühzeitig über bestehende Ansprüche zu informieren und die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche zu gewährleisten.

Unsere Anwälte und Steuerberater begleiten Sie auf den Gebieten des Erbrechts.

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

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  • Testament

  • Erbvertrag

  • Erbschaft/gesetzliche Erbfolge

  • Erbschaftsteuer

  • Enterbung

  • Kosten in Erbsachen

  • Pflichtteilsansprüche

  • Pflichtteilsansprüche

  • Vermächtnis

  • Patientenverfügung

  • Vorsorgevollmacht

  • Erbschaftsausschlagung

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